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Der Rehabilitationssport ( REHA-SPORT )  der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend

unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit de Behinderten oder chronisch kranken Menschen

gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag  zur sozialen und psychischen  Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in

der Gesellschaft. Reha - Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der 

Sozialhilfe.

Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und

Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit: entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das

Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.