Der Rehabilitationssport ( REHA-SPORT ) der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend
unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit de Behinderten oder chronisch kranken Menschen
gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft. Reha - Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der
Sozialhilfe.
Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und
Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit: entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das
Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.